BG-Vorschriften
Arbeitsmedizinische Betreuung  
  BG-Grundsätze
Alle Betriebe, die im Jahresdurchschnitt mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen durch einen Betriebsarzt arbeitsmedizinisch betreut werden. Gesetze
rechtliche Basis
 
 
Betriebsarzt kann ein freiberuflicher z.B. niedergelassener Arzt oder ein angestellter Arzt eines Arbeitsmedizinischen Dienstes sein, mit der zusätzlichen Berufsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin".  
   
Der Aufwand für die arbeitsmedizinische Betreuung eines Betriebes ergibt sich aus der Gesamteinsatzzeit. Aus der ausgeübten Tätigkeit ergibt sich über die Zuordnung zu einem Gefährdungspotential eine so genannte Basiseinsatzzeit pro Arbeitnehmer und pro Jahr. Diese liegt zwischen 0,3 und 0,9 Stunden. Hat ein Arbeitnehmer Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitet er im Schichtbetrieb, werden zur Basiseinsatzzeit Zuschläge hinzuaddiert, die bis zu 0,3 Stunden betragen können. Daraus ergibt sich die Einsatzzeit pro Arbeitnehmer. Die Summe aller Einsatzzeiten ergibt dann die Gesamteinsatzzeit.  
   
Aufgaben der Betriebsärzte
Betriebsärzte unterstützen den Unternehmer durch:
  • Beratung des Unternehmers, des Betriebsrates und der Beschäftigten
  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Beratung bei der Auswahl von Körperschutzmitteln
  • Beratung im sicheren Umgang mit den Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz
  • Beratung über das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung
  • Organisation der ersten Hilfe im Betrieb
 
   
Bericht
Der Betriebsarzt soll mindestens einmal jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit erstellen.
 
   
   
Fachkräfte für Arbeitssicherheit  
   
Anforderungen  
Meister, Techniker oder Ingenieure können zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden.  
   
Aufgaben  
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen den Unternehmer beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen, durch
  • Beratung, z.B. bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • Sicherheitstechnisches Überprüfen von Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren, Beobachtung im Betrieb durch regelmäßige Begehungen, dabei sollen sie u.a. auch auf sicherheitstechnische Mängel und die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung achten,
  • Information und Motivation der Beschäftigten, z.B. indem sie darauf hinwirken, dass die Beschäftigten vorhandene Schutzeinrichtungen benutzen.

Dies ist im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt.

Ausbildung
Die sicherheitstechnische Ausbildung übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft, es entstehen dafür keine Ausbildungskosten. Nach der Ausbildung sorgen regelmäßige Fortbildungen dafür, dass die Fachkraft über Neuerungen umfassend informiert wird.

Bericht
Ein regelmäßiger Bericht der Fachkraft soll Schwachstellen im Betrieb transparenter machen, um Lösungen schneller und effizienter erarbeiten zu können. Er dient auch als Tätigkeitsnachweis der Fachkraft. Wie oft ein Bericht erstellt werden muss, hängt vom Umfang der Tätigkeit im Betrieb ab. Im Regelfall sollte einmal jährlich ein Bericht erstellt werden.

Einsatzzeit
Der Umfang der Tätigkeiten hängt ab von der Anzahl der Beschäftigten und dem Gefährdungspotential, dass je nach Gewerbszweig in 4 Gruppen eingeteilt ist. Aus dem Gefährdungspotential ergibt sich für jeden Mitarbeiter eine jährlich Basiseinsatzzeit. Diese liegt zwischen 1,2 und 3 Stunden. Können bestimmte Gefährdungen ausgeschlossen werden, reduziert sich die jährliche Basiseinsatzzeit um einen Abschlag von bis zu 1 Stunde. Weitere Informationen enthält die Anlage zu § 2 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A6, bisherige VBG 122).

Unterschied zu Sicherheitsbeauftragten
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer und alle betrieblichen Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit und hat für den gesamten Betrieb umfassende Aufgaben, z.B. bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren. Dazu ist umfangreiches Fachwissen erforderlich. Der Sicherheitsbeauftragte ist in der Regel in den Produktionsprozess eingebunden. Er hat den unmittelbaren Kontakt zu den Kollegen und soll dabei helfen, die Arbeitssicherheit bei der täglichen Arbeit in seinem Umfeld umzusetzen. Er berät seinen direkten Vorgesetzten und ist Vorbild für seine Kollegen.