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| Arbeitsmedizinische Betreuung |
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BG-Grundsätze |
| Alle Betriebe, die
im Jahresdurchschnitt mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen,
müssen durch einen Betriebsarzt arbeitsmedizinisch
betreut werden. |
Gesetze |
| rechtliche
Basis |
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| Betriebsarzt kann ein freiberuflicher
z.B. niedergelassener Arzt oder ein angestellter Arzt eines
Arbeitsmedizinischen Dienstes sein, mit der zusätzlichen Berufsbezeichnung
"Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin". |
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| Der Aufwand für die arbeitsmedizinische
Betreuung eines Betriebes ergibt sich aus der Gesamteinsatzzeit.
Aus der ausgeübten Tätigkeit ergibt sich über
die Zuordnung zu einem Gefährdungspotential eine so genannte
Basiseinsatzzeit pro Arbeitnehmer und pro Jahr. Diese liegt
zwischen 0,3 und 0,9 Stunden. Hat ein Arbeitnehmer Umgang
mit Gefahrstoffen oder arbeitet er im Schichtbetrieb, werden
zur Basiseinsatzzeit Zuschläge hinzuaddiert, die
bis zu 0,3 Stunden betragen können. Daraus ergibt sich
die Einsatzzeit pro Arbeitnehmer. Die Summe aller Einsatzzeiten
ergibt dann die Gesamteinsatzzeit. |
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Aufgaben der Betriebsärzte
Betriebsärzte unterstützen den Unternehmer durch:
- Beratung des Unternehmers, des Betriebsrates und der Beschäftigten
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
- Beratung bei der Auswahl von Körperschutzmitteln
- Beratung im sicheren Umgang mit den Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz
- Beratung über das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung
- Organisation der ersten Hilfe im Betrieb
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Bericht
Der Betriebsarzt soll mindestens einmal jährlich einen Bericht
über seine Tätigkeit erstellen. |
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| Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
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| Anforderungen |
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| Meister, Techniker oder Ingenieure
können zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. |
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| Aufgaben |
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Fachkräfte für Arbeitssicherheit
sollen den Unternehmer beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung
unterstützen, durch
- Beratung, z.B. bei der Beschaffung von technischen
Arbeitsmitteln und der Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- Sicherheitstechnisches Überprüfen von Arbeitsmitteln
und Arbeitsverfahren, Beobachtung im Betrieb durch regelmäßige
Begehungen, dabei sollen sie u.a. auch auf sicherheitstechnische
Mängel und die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung
achten,
- Information und Motivation der Beschäftigten, z.B.
indem sie darauf hinwirken, dass die Beschäftigten vorhandene
Schutzeinrichtungen benutzen.
Dies ist im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt.
Ausbildung
Die sicherheitstechnische Ausbildung übernimmt in der Regel
die Berufsgenossenschaft, es entstehen dafür keine Ausbildungskosten.
Nach der Ausbildung sorgen regelmäßige Fortbildungen dafür,
dass die Fachkraft über Neuerungen umfassend informiert
wird.
Bericht
Ein regelmäßiger Bericht der Fachkraft soll Schwachstellen
im Betrieb transparenter machen, um Lösungen schneller und
effizienter erarbeiten zu können. Er dient auch als Tätigkeitsnachweis
der Fachkraft. Wie oft ein Bericht erstellt werden muss,
hängt vom Umfang der Tätigkeit im Betrieb ab. Im Regelfall
sollte einmal jährlich ein Bericht erstellt werden.
Einsatzzeit
Der Umfang der Tätigkeiten hängt ab von der Anzahl der Beschäftigten
und dem Gefährdungspotential, dass je nach Gewerbszweig in
4 Gruppen eingeteilt ist. Aus dem Gefährdungspotential ergibt
sich für jeden Mitarbeiter eine jährlich Basiseinsatzzeit.
Diese liegt zwischen 1,2 und 3 Stunden. Können bestimmte Gefährdungen
ausgeschlossen werden, reduziert sich die jährliche Basiseinsatzzeit
um einen Abschlag von bis zu 1 Stunde. Weitere Informationen
enthält die Anlage zu § 2 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift
"Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A6, bisherige VBG
122).
Unterschied zu Sicherheitsbeauftragten
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer
und alle betrieblichen Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit
und hat für den gesamten Betrieb umfassende Aufgaben, z.B.
bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der
Einführung von Arbeitsverfahren. Dazu ist umfangreiches Fachwissen
erforderlich. Der Sicherheitsbeauftragte ist in der Regel
in den Produktionsprozess eingebunden. Er hat den unmittelbaren
Kontakt zu den Kollegen und soll dabei helfen, die Arbeitssicherheit
bei der täglichen Arbeit in seinem Umfeld umzusetzen. Er berät
seinen direkten Vorgesetzten und ist Vorbild für seine Kollegen.
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