Seit über 25 Jahren beraten und versorgen wir die uns
angeschlossenen Firmen und Einrichtungen in den Bereichen
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
Durch den Beitritt zu unserem Zentrum erfüllen unsere
Mitglieder Ihre Verpflichtungen nach den Arbeitssicherheitsgesetz
und den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften
BGV A7 (früher VBG 123)
"Ärzte" und BGV
A6 (früher VBG 122) "Fachkräfte für
Arbeitssicherheit".
Ärzte, Ingenieure und Arzthelferinnen mit langjähriger
Berufserfahrung betreuen derzeit weit mehr als 100 Firmen
und Einrichtungen im niederrheinischen Raum.
Unsere Niederlassungen in Mönchengladbach-Rheydt und
in Viersen-Dülken halten Wege und Zeitaufwände
für Arbeitnehmer möglichst gering, aber auch für
unsere Mitarbeiter, wenn sie in die Betriebe kommen.
Unser Bestreben: so viele Untersuchungen im Betrieb wie
möglich - nur so wenige in unseren Räumen wie
unbedingt notwendig.
Brauchen Sie für Ihre Arbeitnehmer Vorsorgeuntersuchungen
nach bestimmten berufsgenossenschaftlichen
Grundsätzen? Dann brauchen Sie dafür besonders
ermächtigte Ärzte.
Unsere Ärzte sind ermächtigt Untersuchungen von
"Asbest" über "Bildschirmarbeitsplätze"
bis zu "Obstruktive Atemwegserkrankungen" und
"Schweißrauche" durchzuführen.
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